Glutenfreie Ernährung

Glutenfreie Produkte erkennen und Kennzeichnungen verstehen
Die Kennzeichnung von Gluten ist entscheidend für die Lebensmittelsicherheit bei Zöliakie. Aufgrund seiner technologischen Eigenschaften wird Gluten häufig in verarbeiteten Produkten eingesetzt – und versteckt sich oft dort, wo man es nicht erwartet.
Glutenfrei gekennzeichnet – was rechtlich gilt
Die Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln als „glutenfrei“ oder „mit reduziertem Glutengehalt“ gelten seit dem 20. Juli 2016. Sie basieren ursprünglich auf der Verordnung (EG) Nr. 41/2009. Diese wurde später durch die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 ersetzt, die speziell für Lebensmittel gilt, die für bestimmte Personengruppen – wie Menschen mit Glutenunverträglichkeit – bestimmt sind.
Diese Produkte sind für Zöliakie Betroffene unbedenklich: Kennzeichnung „glutenfrei“
Zöliakie Betroffene können bedenkenlos alle von Natur aus glutenfreien sowie deutlich als „glutenfrei“ oder „gluten-free“ gekennzeichnete Lebensmittel genießen. Um ein glutenfreies Produkt leichter erkennbar für den Konsumenten zu machen, können die Lebensmittelhersteller ein Logo, welches für „glutenfrei“ steht anbringen.
Hierbei ist nur jenes Symbol gültig, das von der Vereinigung der europäischen Zöliakiegesellschaften AOECS (Association of European Coeliac Societies) vergeben wird. Es darf somit nicht ein eigenes hergestelltes Logo verwendet werden. Die Kennzeichnung mit solchen Logos ist freiwillig. Auf EU-Ebene ist es das Symbol der durchgestrichenen Ähre. Die Bezeichnung „glutenfrei“ ist nur zulässig, wenn das Lebensmittel im Endprodukt weniger als 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthält.
Kennzeichnung: „Sehr geringer Gluten Gehalt“
„Sehr geringer Gluten Gehalt“ darf ein Lebensmittel nur genannt werden, wenn glutenhaltige Getreide (z. B. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer) speziell verarbeitet wurden, um den Gluten Gehalt zu senken – und das Endprodukt maximal 100 mg/kg Gluten enthält. Diese Produkte sind für Zöliakie Betroffene nicht geeignet.
Glutenhaltige Produkte und Gluten Kontaminationen erkennen
Absolut vermeiden sollten Menschen mit Zöliakie glutenhaltige Getreidesorten und Produkte, die aus diesen Getreidesorten hergestellt werden. Es ist daher wichtig, bei der Auswahl der Lebensmittel und beim Essen immer Vorsicht zu üben, da auch Nahrungszusätze, Aroma- und Füllstoffe oder Bindemittel Gluten enthalten können.
Kann Spuren von … enthalten
Es gibt Lebensmittel, die zwar in der Zutatenliste kein Gluten oder keine glutenhaltigen Lebensmittel enthalten, aber dennoch für Zöliakiebetroffene bedenklich sind, da sie im Produktionsprozess mit Gluten kontaminiert sein könnten. Beispielsweise wenn in einer Schokoladenfabrik auch Keksschokolade verarbeitet wird. Verbraucher können dies an der Kennzeichnung „Kann Spuren von Gluten enthalten“ erkennen. Dies ist jedoch eine freiwillige Angabe der Lebensmittelunternehmen, falls eine Verunreinigung mit Gluten nicht ausgeschlossen werden kann. Um sicher zu gehen, ob eine Spurenkennzeichnung erfolgt, da sich der Hersteller lediglich absichern möchte, oder ob tatsächlich eine Gluten Kontamination möglich ist und somit ein Produkt nicht empfehlenswert ist, können Verbraucher direkt beim Hersteller anfragen.
Lebensmittel ohne Gluten: von Natur aus glutenfrei
Es gibt viele Getreidesorten und Produkte, die von Natur aus kein Gluten enthalten und von Zöliakiebetroffenen ohne Bedenken konsumiert werden können. Zum Beispiel:
- Reis, Mais, Buchweizen, Hirse, Amaranth, Quinoa, Tapioka, Kartoffeln
- Hülsenfrüchte
- Milch und viele Milchprodukte,
- Fleisch, Fisch, Eier
- Pflanzliche Öle, Obst
- Gemüse
Aus diesen Produkten lassen sich viele glutenfreie Gerichte zubereiten. Im Handel ist außerdem ein breit gefächertes Sortiment an glutenfreien Produkten erhältlich, z. B. Mehl, Brot, Teigwaren, Kekse, Cerealien und vieles mehr.
Glutenfreie Haferflocken bei Zöliakie: Was ist zu beachten?
Viele Menschen mit Zöliakie vertragen glutenfreie Haferprodukte gut – vorausgesetzt, sie wurden sorgfältig verarbeitet, um eine Kontamination mit glutenhaltigem Getreide wie Weizen, Roggen oder Gerste zu vermeiden. Nur Haferprodukte mit einem Glutengehalt unter 20 mg/kg dürfen als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden. Die EU-Verordnung 828/2014 schreibt vor, dass solche Produkte so hergestellt sein müssen, dass eine Kreuzkontamination ausgeschlossen ist.
Trotzdem ist Vorsicht geboten: Etwa 5–10 % der Zöliakie-Betroffenen reagieren empfindlich auf Avenin, ein haferspezifisches Speicherprotein aus der gleichen Familie wie Gluten. Der Codex Alimentarius definiert glutenfreie Lebensmittel als solche, die kein Weizen, Gerste, Roggen oder Hafer enthalten, es sei denn, der Hafer wurde speziell verarbeitet und enthält weniger als 20 mg/kg Gluten.
Bei diagnostizierter Zöliakie sollte glutenfreier Hafer frühestens sechs Monate nach der Diagnose und nur bei anhaltender Beschwerdefreiheit sowie normalen Antikörperwerten schrittweise in den Speiseplan aufgenommen werden. Dabei ist es wichtig, mögliche Reaktionen zu beobachten und die individuelle Verträglichkeit sorgfältig zu prüfen.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 609/2013 – EUR-Lex (DE)
- EUR-Lex – Verordnung (EG) Nr. 41/2009
- Europäische Union. (2013). Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung. Amtsblatt der Europäischen Union, L 181, 35–56. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0609
